Die angeglichene Gesetzgebung zu Ihrem Projekt

Geistiges Eigentum

Die Niederlande gehören zu den zehn Ländern mit dem besten Schutz von Rechten an (geistigem) Eigentum.

Das niederländische Patentgesetz von 1995 (Rijksoctrooiwet 1995) wurde an die Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens („EPÜ“) und des Vertrags über die Internationale Zusammenarbeit im Bereich des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, „PCT“) angeglichen. In diesem Patentgesetz sind die Ausschließlichkeitsrechte für Urheber/Erfinder von neuen Produkten oder Verfahren umfassend gesetzlich geregelt.

Umgebungsgesetz

Den allgemeinen gesetzlichen Rahmen für Unternehmensniederlassungen bildet das niederländische Raumordnungsgesetz (Wet op Ruimtelijke Ordening).

Sämtliche Genehmigungsanforderungen, einschließlich Freigaben von Bebauungsplänen, sind im Umgebungsgesetz (Omgevingswet) niedergelegt. Früher musste jeder, der eine Industrieanlage bauen oder erweitern wollte, eine Reihe verschiedener Genehmigungen und Freigaben einholen. Dank des neuen Umgebungsgesetzes ist heute nur noch eine einzige Genehmigung erforderlich (die sogenannte Umgebungsgenehmigung (omgevingsvergunning)). In den meisten Fällen ist die Lokalregierung die zuständige Behörde. Ausnahmen zu dieser Grundregelung gelten für größere Einrichtungen oder Industrieanlagen von provinzialem oder nationalem Interesse. In diesen Fällen ist die Provinzregierung oder die niederländische Regierung zuständig.

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